Kita- und Schulbetrieb
Ab dem 18. Mai 2020 werden alle Kindertagesstätten unter Einhaltung weitreichender hygienischer Maßnahmen für alle Eltern im eingeschränkten Regelbetrieb wieder öffnen und für die Klassenstufe 1 - 4 die Schulbesuchspflicht wieder eingesetzt. Dabei handelt es sich allerdings nicht um die Rückkehr zum gewohnten Zustand. Vielmehr soll zu diesem Zeitpunkt ein eingeschränkter Regelbetrieb beginnen.
Aus Infektionsschutzgründen ist es nach wie vor erforderlich, dass die Infektionsketten möglichst kurz gehalten werden und insbesondere bei einem möglichen Auftreten von Infektionsfällen leicht nachvollzogen werden können.
Neben den verstärkten Hygienemaßnahmen, die wie in allen Lebensbereichen auch in den Kitas gelten, ist dazu insbesondere die Bildung weitestgehend fester Gruppen und Klassen als wesentlichste Einschränkung des Normalbetriebs vorgesehen. Die Gruppen sollen sich untereinander auch möglichst nicht begegnen, so dass eine Infektion vermieden wird.
Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen ist für Kinder in Kindertagesstätten nicht erforderlich. Eltern sollten in jedem Fall beim Bringen und Abholen der Kinder eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das Betreten der Kindereinrichtungen und Grundschule ist für Eltern nicht erlaubt.
Bitte geben Sie die Anlage zum Elternbrief bis spätestens Donnerstag, dem 14.05.2020 in den Einrichtungen ab, damit wir eine verlässliche Personalplanung vornehmen können. Dies gilt auch für die Eltern, die bisher die Notbetreuung beansprucht haben.