Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie Ausgangsbeschränkungen
22. 03. 2020
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 22. März 2020
Die Allgemeinverfügung tritt am 23. März 2020, 0 Uhr in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 5. April 2020, 24 Uhr.
Weitere Informationen: