Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Wiedemar ist bemüht, ihre Webseite in Übereinstimmung mit Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.wiedemar.de.
Kontrast
Wenn Sie den Kontrast auf diesen Internetseiten erhöhen möchten, drücken Sie bitte gleichzeitig folgende Tastenkombination:
Linke Umschaltaste + Linke Alt-Taste + Drucken-Taste
(die mit dem Pfeil nach oben)
Ihnen wird nun die eingeblendete Meldung angezeigt, die Sie bitte mit "Ja" bestätigen. Aktualisieren Sie die Internetseite duch drücken der Taste F5.
Um die Ansicht wieder umzukehren, drücken Sie bitte erneut die oben genannte Tastenkombination und bestätigen diese.
Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 23.03.2022 erstellt. Den Stand der Barrierefreiheit ermitteln wir kontinuierlich durch eigene Prüfung.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unserer Webseite auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:
Gemeinde Wiedemar
Öffentlichkeitsarbeit
Hallesche Straße 38
04509 Wiedemar OT Zwochau
Telefon: 034207 40450
Mail:
Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
Durchsetzungsverfahren
Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Webseite gestellt. Falls dabei innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten bzw. mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.
Kontakt:
Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden
Telefon: 0351 564 10713
Fax: 0351 564 10999
E-Mail:
Webseite: https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.de