Dorfgemeinschaftshaus KölsaBannerbild
RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Notbetreuung Kindertagesstätte

18. 04. 2020

In Abstimmung der Bundesregierung und den Bundesländern hat der Freistaat Sachsen mit Wirkung vom 18.04.2020 bis 03.05.2020 folgende Maßnahmen getroffen:.

 

Ab dem 20.04.2020 werden nur Kinder von Eltern, die beide in der kritischen Infrastruktur tätig sind und die aufgrund dienstlicher/betrieblicher Gründe an der Betreuung gehindert sind und keine Symptome der Krankheit aufweisen, betreut.

 

Ein Anspruch auf Notbetreuung besteht auch, wenn nur einer der Sorgeberechtigten in folgenden Bereichen tätig ist:

 

a) Gesundheitsversorgung und Pflege,

b) Rettungsdienst (einschließlich Berufsfeuerwehr),

c) Öffentlicher Personennahverkehr,

d) Polizei- bzw. Justizvollzugsdienst,

e) Schuldienst und Kindertagesbetreuung (einschließlich Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen mit betreuungspflichtigen eigenen Kindern),

f) Kommunal- oder Staatsverwaltung, sofern dieser mit Aufgaben der Bekämpfung der Corona-Pandemie betraut ist.

 

Ohne einen Nachweis vom Arbeitgeber erfolgt keine Aufnahme. Die Bestätigung kann, sofern diese nicht sofort erfolgen kann, binnen eines Arbeitstages nachgereicht werden.

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

08. 09. 2024

 

08. 09. 2024 - Uhr

 

Nachrichten

Hier erreichen Sie uns

Gemeinde Wiedemar

Hallesche Straße 38

04509 Wiedemar OT Zwochau

Telefon: 034207 4045 0

 

Mail:

 

Oder kontaktieren Sie uns per Kontaktformular!

Seite wurde nicht gefunden.

Seite wurde nicht gefunden.