In Umsetzung der Leitlinien der Bundesregierung und der Bundesländer veranlasst der Krisenstab der Gemeinde Wiedemar folgende Maßnahmen:
In Umsetzung der Leitlinien der Bundesregierung und der Bundesländer veranlasst der Krisenstab der Gemeinde Wiedemar folgende Maßnahmen:
Zum Schutz der Bevölkerung vor dem sprunghaften Anstieg der Infektionen mit dem ansteckenden Coronavirus sind folgende Maßnahmen erforderlich:
1. Mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 31.3.2020 sind weitreichende Ausgangsbeschränkungen sowie ein
umfangreiches Besuchsverbot von Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern in Kraft getreten.
Diese gelten nunmehr bis zum 20.4.2020. Im Übrigen ist jeder angehalten, die physischen sozialen Kontakte zu
anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen einzuhalten. Der Aufenthalt im
öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen
des eigenen Hausstands gestattet. Erlaubt sind Fahrten der Feuerwehr und Rettungskräfte zu ihren Stützpunkten,
Gerätehäusern sowie Ereignisorten.
Hinweis: Im Falle einer Kontrolle durch die zum Vollzug dieser Verfügung betrauten Stellen sind die triftigen Gründe
durch den betroffenen in geeigneter Weise glaubhaft darzulegen. Die Glaubhaftmachung erfolgt insbesondere durch
Vorlage der Arbeitsbescheinigung, des Betriebs- oder Dienstausweises oder durch mitgeführte Personaldokumente.
2. Geschäfte sind grundsätzlich bis zum 20.4.2020 geschlossen. Ausdrücklich nicht geschlossen sind:
Lebensmittelgeschäfte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen,
Banken, Sparkassen, Geldautomaten, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Großhandel,
Optiker, Hörgeräteakustiker und Kfz.-Werkstätten, Gärtnereien und Baumschulen, die ihre Produkte selbst herstellen.
3. Alle öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Wiedemar, wie Spielplätze, Dorfgemeinschaftshäuser, Turnhallen, Sportlerheime,
Kegelbahnen, Jugendclubs usw. sowie die Bibliothek Zaasch sind bis auf weiteres geschlossen.
4. Wir bitten um Verständnis, dass das Dienstleistungsangebot der Gemeindeverwaltung Wiedemar nur noch telefonischer/elektronischer
in Anspruch genommen werden kann.
Sie erreichen uns: Montag 8.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 10.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr
Hauptverwaltung Tel. 034202/3750 /
Bauverwaltung Tel. 034207/49390 /
Alle nichtgenannten Tage sind der Abarbeitung der Anfragen und dem Krisenmanagement vorbehalten.
5. Die Notbetreuung der Kinder in den Kindereinrichtungen und der Grundschuleder Gemeinde Wiedemar wird bis auf weiteres aufrechterhalten.
Die Elternbeiträge werden für April 2020 gegenüber den Eltern nicht erhoben bzw. zurückerstattet.
Systemrelevante Berufe sind erweitert ab Dienstag, dem 24. März 2020 für betriebsnotwendiges Personal von
Öffentlichem Personennahverkehr, Krankenkassen, Rentenversicherung, sicherheitsrelevanter IT-Infrastruktur,
Banken, Sparkassen und Landwirtschaft. Für die medizinische Versorgung und Polizei im Dienst erfolgt die
Notbetreuung auch wenn nur ein Elternteil in diesem Bereich im Arbeitseinsatz ist. Die Genehmigung erfolgt in den jeweiligen Einrichtungen.
Aktuelle Informationen entnehmen Sie:
- Homepage der Gemeinde Wiedemar
- Schaukästen in den Ortsteilen
- Sonderschaukästen (Feuerwehrgerätehäuser, Kindereinrichtungen, Schule, Edeka-Markt Wiedemar)
Wir informieren Sie zeitnah. Bitte beachten Sie stets, den auf den Informationsschreiben vermerkten Stand.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Gemeinde Wiedemar
Krisenstab