Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
16. 03. 2020
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erlässt in Abstim-mung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus auf der Grundlage von § 28 Abs. 1 Satz 1 Infek-tionsschutzgesetz (IfSG) folgende
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